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Re: Ungefiltertes Internet


Christian Weisgerber schrieb:

> Ich habe bis heute noch nicht herausgefunden, ob z.B. ein Buch
> tatsaechlich verboten werden kann.

Es kann ggf. der allgemeinen Beschlagnahme unterliegen, ja. Die
strafbewehrten Verbote zielen aber grundsaetzlich nicht auf den
Besitzer, sondern auf den Verbreiter.

Einzige wesentliche Ausnahmen - deren blosser Besitz strafbar ist -
pflegen Waffen, Drogen und Kinderpornographie zu sein. Letzteres kann
zumindest theoretisch auch Buecher (in der Praxis aber wohl eher
Zeitschriften und heutzutage idR Datentraeger) betreffen.

Gruesse,
-thh