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Re: Ungefiltertes Internet


Timo Zimmermann <timo.zimmermann@xxxxxxxxxxxxx> wrote:

> Aber bevor ich mich jetzt allgemein ueber das Thema aeussere und evtl. in
> die voellig falsche Richtung renne, was genau fuer Inhalte sind es bzw.
> welche Richtung, die gefiltert wird.
> Ein System / eine Regelung wird es ja geben oder nicht?

Zur politischen Zensur in Deutschland kann ich nichts sagen. Ich
habe bis heute noch nicht herausgefunden, ob z.B. ein Buch tatsaechlich
verboten werden kann.

In der Praxis wichtiger ist die Bundespruefstelle fuer jugendgefaehrdende
Medien (frueher: ... Schriften), die auf Antrag beliebige Medien mit
ihrem Bannstrahl belegen kann. Betroffene Medien sind dann starken
Verbreitungseinschraenkungen unterworfen, die nicht nur Jugendlichen
sondern typischerweise auch Erwachsenen den Zugang verwehren. Ausser
Pornografie in Bild und Video, fuer die eine so grosse Nachfrage
besteht, dass sich der Aufbau paralleler Vertriebswege lohnt, ist
eine Vermarktung z.B. von betroffenen Buechern normalerweise nicht
mehr moeglich.

Die BPjM kann auch Telemedien wie Webinhalte indizieren. Da im
Ausland ansaessige Anbieter typischerweise aber den Auflagen nicht
nachkommen, versucht man eben ueber die inlaendischen Internet- und
Suchmaschinen-Anbieter entsprechende Restriktionen durchzusetzen.

Ein international prominenter, weil auf BoingBoing veroeffentlichter
Fall ist das Body Modification Ezine (BME, www.bmezine.com), das
sich, wie der Name sagt, mit Veraenderungen am eigenen Koerper
beschaeftigt: Taetowierung, Piercing, Ziernarben, ... bis hin zu
Selbstkastration und Amputation. Gemaess BPjM jugendgefaehrdend. Da
die Betreiber in Nordamerika nicht einsehen, "geeignete" Massnahmen
zu ergreifen, um deutschen Jugendlichen den Zugriff zu verwehren,
hat man BME aus dem Index von Google.de entfernen lassen.

Man beachte, dass die Buerde "geeigneter" Massnahmen alleine dem
Anbieter zufaellt. Kann dieser sie zum Beispiel wegen technischer
Unsinnigkeit nicht umsetzen und muss daher den Betrieb einstellen/
den Zugang auch Erwachsenen verwehren, dann ist das voellig in
Ordnung. Ein _Recht_ auf Zugang zu als jugendgefaehrend klassifizierten
Medien durch Erwachsene besteht nicht.

In der Wikipedia findet sich ein ausfuehrlicher Artikel zur BPjM.

-- 
Christian "naddy" Weisgerber                          naddy@xxxxxxxxxxxx