Werner Holtfreter schrieb: > Gleichwohl ist es sehr bezeichnend, dass es überhaupt so etwas wie > "illegale Inhalte" gibt. Was genau ist denn daran bezeichnend? Ich finde es jedenfalls weder anrüchig noch "bezeichnend", daß bspw. Mordaufrufe, Kinderpornographie, Bestrebungen zur Wiederherstellung des Nationalsozialismus, aber auch beleidigende und verleumderische Äußerungen und ganz generell solche, die andere in ihren Rechten verletzen, unzulässig ist. -thh -- http://mailman.uugrn.org/mailman/listinfo/uugrnEmpfangen am 11.05.2007
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