Christian Weisgerber schrieb:
> Ich habe bis heute noch nicht herausgefunden, ob z.B. ein Buch
> tatsächlich verboten werden kann.
Es kann ggf. der allgemeinen Beschlagnahme unterliegen, ja. Die
strafbewehrten Verbote zielen aber grundsätzlich nicht auf den
Besitzer, sondern auf den Verbreiter.
Einzige wesentliche Ausnahmen - deren bloßer Besitz strafbar ist -
pflegen Waffen, Drogen und Kinderpornographie zu sein. Letzteres kann
zumindest theoretisch auch Bücher (in der Praxis aber wohl eher
Zeitschriften und heutzutage idR Datenträger) betreffen.
Grüße,
-thh
Received on Fri Mar 17 19:45:56 2006