Am Freitag, 11. Februar 2005 12:56 schrieb Stephan Gromer:
> Beim Kauf evtl. darauf achten ob der Laden "Garantie" oder
> "Gewährleistung" gibt. Das ist offenbar *nicht* das selbe.
...
>ich bin kein Jurist
Ich auch nicht, kann es aber trotzdem etwas besser erklären.
Gewährleistung nennt sich heute Sachmängelhaftung. Das ist dein
gesetzlicher Anspruch gegen den Händler. Der Händler ist davon nur
frei, wenn *er* (innerhalb 6 Monaten) nachweisen kann, dass kein
Mangel des Gerätes vorliegt, sondern z.B. Fehlbehandlung. Nach den
6 Monaten bis zu 2 Jahren kannst du den Händler in die Pflicht
nehmen, wenn *du* nachweist, dass ein Mangel des Gerätes vorliegt
und kein Verschulden des Kunden.
Garantie kann darüber hinaus der Händler geben (z.B. länger als 2
Jahre) oder auch der Hersteller. Die Garantie hebt die
Sachmängelhaftung nicht auf sondern stellt eine zusätzliche
Leistung dar. Kommt die Garantie vom Hersteller, dann hast du noch
was, wenn der Händler Pleite ist. Die Bedingungen der Garantie sind
frei gestaltbar.
Händlersachmängelhaftung hast du immer, Herstellergarantie manchmal
zusätzlich. Hast du beides, kannst du dir aussuchen, an wen du dich
hälst.
--
Viele Grüße
Werner Holtfreter
Am Sonnengarten 4/13 68169 Mannheim (0621) 303 454
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Received on Fri Feb 11 14:50:03 2005