Re: laptops und Linux

Autor: Werner Holtfreter <Holtfreter_at_gmx.de>
Datum: 11.02.2005
Am Freitag, 11. Februar 2005 12:56 schrieb Stephan Gromer:

> Beim Kauf evtl. darauf achten ob der Laden "Garantie" oder
> "Gewährleistung" gibt. Das ist offenbar *nicht* das selbe.
...
>ich bin kein Jurist

Ich auch nicht, kann es aber trotzdem etwas besser erklären.

Gewährleistung nennt sich heute Sachmängelhaftung. Das ist dein 
gesetzlicher Anspruch gegen den Händler. Der Händler ist davon nur 
frei, wenn *er* (innerhalb 6 Monaten) nachweisen kann, dass kein 
Mangel des Gerätes  vorliegt, sondern z.B. Fehlbehandlung. Nach den 
6 Monaten bis zu 2 Jahren kannst du den Händler in die Pflicht 
nehmen, wenn *du* nachweist, dass ein Mangel des Gerätes vorliegt 
und kein Verschulden des Kunden.

Garantie kann darüber hinaus der Händler geben (z.B. länger als 2 
Jahre) oder auch der Hersteller. Die Garantie hebt die 
Sachmängelhaftung nicht auf sondern stellt eine zusätzliche 
Leistung dar. Kommt die Garantie vom Hersteller, dann hast du noch 
was, wenn der Händler Pleite ist. Die Bedingungen der Garantie sind 
frei gestaltbar.

Händlersachmängelhaftung hast du immer, Herstellergarantie manchmal 
zusätzlich. Hast du beides, kannst du dir aussuchen, an wen du dich 
hälst.
-- 
Viele Grüße
Werner Holtfreter
Am Sonnengarten 4/13    68169 Mannheim    (0621) 303 454
PGP-Key verfügbar


Received on Fri Feb 11 14:50:03 2005

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