Am Mittwoch, 20. Oktober 2004 18:31 schrieb Joerg W Mittag:
> Werner Holftreter wrote:
> > Am Mittwoch, 20. Oktober 2004 16:58 schrieb Joerg W Mittag:
> >> - die Beweislast trägt grundsätzlich der Geschädigte, und
> >> zwar sowohl was den Schaden angeht als auch die Kausalität
> >> des Fehlers für den Schaden und natürlich den Fehler
> >> selbst,
> >
> > Nö, gilt normalerweise, aber eben nicht beim
> > Produkthaftungsgesetz.
>
> "Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang
> zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die
> Beweislast." steht im ProdHG.
Also gut. Er muss beweisen, dass ein Fehler vorliegt und dass dieser
Fehler seinen Computer beschädigt hat.
Das dürfte aber vergleichsweise einfach sein, gegenüber dem
(zusätzlichen) Beweis, dass das Produkt fehlerhaft war, weil der
Hersteller seine Sorgfaltspflichten verletzt hat. Und genau das
muss außerhalb des Produkthaftungsgesetzes nachgewiesen werden.
--
Viele Grüße
Werner Holtfreter
Received on Wed Oct 20 19:06:21 2004