Am Mittwoch, 20. Oktober 2004 16:58 schrieb Joerg W Mittag:
> - die Beweislast trägt grundsätzlich der Geschädigte, und zwar
> sowohl was den Schaden angeht als auch die Kausalität des Fehlers
> für den Schaden und natürlich den Fehler selbst,
Nö, gilt normalerweise, aber eben nicht beim Produkthaftungsgesetz.
> - für die erste Reperatur bekommst du keinen Schadenersatz, weil
> kein Schaden entstanden ist
Der Schaden ist dann dem Laptophersteller entstanden und dieser
hätte Anspruch. Ob nun nach Produkthaftungsgesetz ist eine andere
Frage.
> und für die zweite bekommst du
> möglicherweise nur geminderten Schadenersatz wegen Mitschuld.
Ich sehe beim besten Willen keine Mitschuld. Wie kann er ahnen, dass
die Karte die Ursache ist?
> Ich würde, ehrlich gesagt, bevor ich gleich die
> Produkthaftungskeule auspacke, erstmal den sanften Weg (Kulanz)
> versuchen.
Das gilt immer, also auch hier: Erst einmal die Verständigung
suchen.
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Viele Grüße
Werner Holtfreter
Received on Wed Oct 20 17:47:25 2004