Re: [nicht Linux] Frage zu Produkthaftung oder so .....

Autor: Werner Holtfreter <Holtfreter_at_gmx.de>
Datum: 20.10.2004
Am Mittwoch, 20. Oktober 2004 16:58 schrieb Joerg W Mittag:

>  - die Beweislast trägt grundsätzlich der Geschädigte, und zwar
> sowohl was den Schaden angeht als auch die Kausalität des Fehlers
> für den Schaden und natürlich den Fehler selbst,

Nö, gilt normalerweise, aber eben nicht beim Produkthaftungsgesetz.

>  - für die erste Reperatur bekommst du keinen Schadenersatz, weil
> kein Schaden entstanden ist

Der Schaden ist dann dem Laptophersteller entstanden und dieser 
hätte Anspruch. Ob nun nach Produkthaftungsgesetz ist eine andere 
Frage.

> und für die zweite bekommst du 
> möglicherweise nur geminderten Schadenersatz wegen Mitschuld.

Ich sehe beim besten Willen keine Mitschuld. Wie kann er ahnen, dass 
die Karte die Ursache ist?

> Ich würde, ehrlich gesagt, bevor ich gleich die
> Produkthaftungskeule auspacke, erstmal den sanften Weg (Kulanz) 
> versuchen.

Das gilt immer, also auch hier: Erst einmal die Verständigung 
suchen.
-- 
Viele Grüße
Werner Holtfreter


Received on Wed Oct 20 17:47:25 2004

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