Re: [nicht Linux] Frage zu Produkthaftung oder so .....

Autor: Werner Holtfreter <Holtfreter_at_gmx.de>
Datum: 20.10.2004
Am Mittwoch, 20. Oktober 2004 16:11 schrieb Andreas Krauß:

> Zu meinem Problem: Die Karte fackelt meinen PCMCIA-Controller im
> Laptop ab.

Meine Info ist nicht ganz taufrisch, sollte aber annähernd noch 
stimmen: Du hast natürlich Anspruch auf Schadenersatz vom 
Verursacher. Es gab aber, glaube ich, einen Selbstbehalt oder eine 
Bagatellgrenze.

Der Witz beim Produkthaftungsgesetz ist nun, dass der Hersteller 
nachweisen muss, alles erdenkliche getan zu haben, um den Schaden 
zu verhüten und es nicht deine Aufgabe ist, ihm Fahrlässigkeit 
nachzuweisen - denn (und nun wieder ohne Gewähr) irgend eine Art 
von Schuld muss vorliegen, wenn Ansprüche erfolgreich geltend 
gemacht werden sollen. Sonst bleibst du auf dem Schaden sitzen. Das 
Produkthaftungsgesetz bewirkt also (nur) eine Beweislastumkehr, 
Recht auf Schadenersatz hast du sowieso, wenn du schuldhaft(!) 
geschädigt wurdest.

Trotz allem brauchst du natürlich irgend einen Nachweis, dass dein 
Laptop genau beim Einsetzen der Karte kaputt gegangen ist. 
Hilfreich wäre also ein Zeuge oder auch eine Stellungnahme des 
Laptopherstellers.

Falls der Kartenhersteller das Problem schon kennt und rechtskundige 
Leute hat, sollte das Thema sehr schnell erledigt sein.

Wenn nicht, dann gebe ich dir inzwischen eine kleine Rätselaufgabe:

Eine Waschmaschine wird normal benutzt, der Benutzer ist in der 
Wohnung und schaut hin und wieder zur Kontrolle nach der Maschine. 
Er bemerkt trotzdem nicht, dass sie ausläuft und die Wohnung 
darunter unter Wasser setzt. Der Besitzer der Waschmaschine hat 
eine Haftpflicht- und eine Hausratversicherung.

Wer zahlt den Schaden in der Wohnung unten?
[Auflösung ein paar Zeilen weiter unten]





















































Der Mensch in der Wohnung darunter zahlt seinen eigenen Schaden!

Begründung: Der Waschmaschinenbesitzer hat den Schaden zwar 
*verursacht,* hat dabei aber nicht *schuldhaft* gehandelt.

Ist bei längerem nachdenken auch richtig so. Andernfalls müsste man 
weiter fragen, ob der Waschmaschinenhersteller den Schaden 
verursacht hat, dieser würde fragen, ob sein Zulieferer den Schaden 
verursachte usw. Eine Kette ohne Ende.
-- 
Viele Grüße
Werner Holtfreter


Received on Wed Oct 20 17:47:06 2004

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