Am Sonntag, 3. Oktober 2004 02:33 schrieb Michael Lestinsky:
> Am 02.10.'04 schrieb Christian Weisgerber:
> > Michael Lestinsky <michael@lestinsky.de> wrote:
> > > Illegal oder nicht ist das eine. Es gibt Grenzwerte und die
> > > haben ihren Sinn. Die physiologische Wirkung von
> > > hochfrequenten EM-Feldern ist nach wie vor umstritten und die
> > > Grenzwerte wurden so festgelegt,
> >
> > Äh, ich denke, die Beschränkungen der Sendeleistung (100mW?)
> > für solche Geräte zielen auf Funkstörung ab.
>
> http://www.heise.de/newsticker/meldung/49810
>
> Man beachte vor allem den letzten Abschnitt.
Dann wollen wir mal lesen, was da steht:
+++
Ben Corrado, Andy Meng und Justin Rigling setzten für ihren Versuch
Parabolspiegel mit drei Meter Durchmesser ein. Dieser Antennentyp
kommt in kleinerer Bauform beim Satelliten-TV zum Einsatz. Für
2,4-GHz-WLAN verspricht er bei 3 m Durchmesser und sachgerechtem
Aufbau rechnerisch einen Gewinn von etwa 35 dBi. Mit der typischen
Ausgangsleistung einer WLAN-Karte von 30 Milliwatt (mW) dürfte die
auf einen isotropen Strahler bezogene, effektive Strahlungsleistung
knapp 100 Watt betragen haben. Das liegt erheblich über den
hierzulande erlaubten 100 mW EIRP: Kids, don't try this at home.
+++
Selbst wenn nun die gesamte von der Parabolspiegel abgegebene
Leistung in einem einzigen Menschen absorbiert würde, dann würde
dieser Mensch nicht 100 W, auch nicht 100 mW sondern die
Ausgangsleistung der Karte von 30 mW absorbieren.
Im übrigen sind die erlaubten Grenzwerte keine Grenzen, an denen
Schäden eintreten (solche Schäden sind bei den hier betrachteten
Größenordnungen nie verlässlich nachgewiesen worden) sondern dem
freie Ermessen entspringende Vorsorgewerte.
--
Viele Grüße
Werner Holtfreter
Received on Sun Oct 3 13:37:11 2004