From: Michael Lestinsky (michael_at_zaphod.rhein-neckar.de)
Date: 27. Sep 2000
Hallo allerseits,
(Sorry, ein bischen was Vereins-Administratives...)
Ich muss einige unter uns tadeln. Offensichtlich halten es einige
nicht für notwenig, dem Vorstand zu kündigen, wenn sie austreten
wollen, selbst wenn sie Ämter tragen. Ich erfahre dann erst durch
Zufall und als "Subject: [fwd] Re: [fwd] Re: ..." davon, oder wenn
unser Kassenwart sich beschwert, dass derjenige seit mehr als 6
Monaten mit seinen Mitgliedsbeiträgen im Rückstand ist.
Es ist doch nicht zuviel verlangt, dem Vorstand irgendwie Bescheid zu
geben, wenn man austreten möchte.
Im Besonderen stehen wir derzeit ohne Kassenprüfer da. Die besondere
Würze bekommt dies dadurch, dass die Nachfolge des Kassenprüfers im
Falle eines vorzeitigen Ausscheidens dessen nicht von der Satzung
geregelt ist (§6 der Satzung). Vielmehr verlangt die Satzung, dass der
Kassenprüfer von der Mitgliederversammlung bestimmt wird. Eine
ausserordentliche Mitgliederversammlung kann nur auf schriftlichen
Antrag von mindestens 1/3 der Mitglieder einberufen werden. Die
Satzung sieht nicht vor, dass der Vorstand ohne Aufforderung von 1/3
der Mirglieder eine Mitgliederversammlung einberufen kann.
Die einzige Möglichkeit, die ich gerade sehe, dieses Problem zu lösen
ist, wenn ihr mir eine _schriftliche_ und _begründete_
Aufforderung zur Einberufung einer ausserordentlichen
Mitgliederversammlung schickt. Ihr könnt mir auch ein Fax an
die Nummer: 0201-247180-10339 schicken.
Ausserdem schlage ich eine Satzungsänderung vor, die
1. den _Vorstand_ ermächtigt auch ohne die 1/3-Klausel eine
ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen,
2. die Nachfolge des Kassenwarts im Falle seines vorzeitigen
Ausscheidens regelt, z.B. in einer ähnlichen Form, wie es im Fall
des vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstandsmitglieds geregelt ist.
Um es einfach zu halten sollten wir einen (fristgerechten) der
regulären nächsten Termine für den Stammtisch als ausserordentliche
Mitgliederversammlung verwenden, die nächste ordentliche
Mitgliederversammlung findet im 1. Quartal des nächsten Jahres statt.
Bye
Michael
PS: An alle, die kein Zugriff auf das WWW haben: die Satzung kann auch
weiterhin per EMail bekommen, wer eine leere Mail mit "Subject: send
satzung" an meine EMail-Adresse schickt. (satzung.tex)
PPS: Ich hoffe, mir nimmt es niemand übel, dass ich mich hier streng
an die Satzung halte.
PPPS: falls jemand eine andere Möglichkeit in der Satzung findet, als
die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung, dann
wäre ich ihm/ihr sehr verbunden.
--
Man sollte Gott nicht danach beurteilen, wie ihm diese Welt gelungen ist.
Aber es muss ein Meister sein, wer sich solche Schnitzer erlauben kann.
- Prof. Harald Lesch
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